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Ausfahrtgenehmigung

Ausfahrt anlegen

Eine Ausfahrt anzulegen oder zu verbreitern betrifft die öffentliche Straße und ist daher fast überall geregelt.

So heißt es in den Niederlanden. Umgebungsgenehmigung oder Meldung; pro Gemeinde in der APV oder dem Umgebungsplan

Ob dies über das Umgebungsloket läuft, unterscheidet sich pro Gemeinde: Steht die Regelung im Umgebungsplan, oder steht sie noch in der APV, dann läuft es über das eigene Loket. Gemeinden haben bis 1. Januar 2032 Zeit, diese Regelungen zu verschieben. Auf der Gemeindenseite steht, wie es dort gehandhabt wird.

Worum geht es

  • Einfahrt
  • Auffahrt
  • Gehweg absenken

Wählen Sie Ihre Gemeinde

Der Tarif unterscheidet sich je Gemeinde, und jede Gemeinde legt ihn jedes Jahr erneut fest. Daher wird bei jedem Betrag angegeben, aus welcher Verordnung er stammt und wann diese festgestellt wurde.

Alle niederländischen Gemeinden →

Pro Land

LandWohin es gehtKönnen wir es einreichen?
Niederlande Omgevingsloket (DSO) kann, noch nicht von uns
Norwegen Fellestjenester BYGG (Altinn) kann, noch nicht von uns
Dänemark Byg og Miljø kann, noch nicht von uns
Finnland Lupapiste kann, noch nicht von uns
Schweden je Gemeinde eigener E-Service kann, noch nicht von uns
Frankreich GNAU (Guichet Numérique des Autorisations d'Urbanisme) kann, noch nicht von uns
Belgien Omgevingsloket (Vlaanderen) kann, noch nicht von uns
Deutschland je Bundesland und Gemeinde unterschiedlich Professional erforderlich
Italien SUE und SUAP, je Gemeinde Professional erforderlich
Spanien noch nicht untersucht
Portugal noch nicht untersucht
Österreich noch nicht untersucht
Luxemburg noch nicht untersucht