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Achtkarspelen · Baum fällen

Baum fällen in Achtkarspelen

Tarif ab € 229,45 Bei mehreren Standorten: Grundgebühr € 141,10 einmalig plus € 215,75 pro Standort
Genehmigungspflicht Genehmigung erforderlich
Bearbeitungsfrist

Für das Fällen oder Fällen lassen von Holzbestand gemäß Artikel 2.2 Absatz 1 Buchstabe g Wabo

Quelle: Verordnung des Gemeinderats der Gemeinde Achtkarspelen über die Erhebung und Beitreibung von Gebühren (Gebührenverordnung) · beschlossen am 9. Dezember 2020

Was dies ist

Ob Sie eine Genehmigung benötigen, hängt vom Stammumfang und von der Gemeinde ab. Einige Gemeinden haben eine Baumschutzliste.

Umgebungsgenehmigung zum Fällen eines Holzbestands; pro Gemeinde geregelt in der APV oder dem Umgebungsplan

Wohin der Antrag geht

Ob dies über das Umgebungsloket läuft, unterscheidet sich pro Gemeinde: Steht die Regelung im Umgebungsplan, oder steht sie noch in der APV, dann läuft es über das eigene Loket. Gemeinden haben bis 1. Januar 2032 Zeit, diese Regelungen zu verschieben. Auf der Gemeindenseite steht, wie es dort gehandhabt wird.

Selbst beantragen. In den Niederlanden darf ein Bevollmächtigter den Antrag über Omgevingsloket (DSO) einreichen, daher kann dies ausgelagert werden. Diesen Service bauen wir auf; heute ermitteln wir es für Sie und reichen noch nicht ein. Auf dieser Seite steht, was es kostet und wohin es gehen muss.

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